Die Rückerstattung des Semestertickets ist aus folgenden Gründen möglich:
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Krankheit
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Du konntest aus gesundheitliche Gründe nachweislich den ÖPNV mindestens drei volle Monaten nicht nutzen. Ein Antrag wegen Krankheit kann immer erst im nächsten bzw. für das vergangene Semester gestellt werden!
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Auslandssemester
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Nachweislicher Aufenthalt außerhalb des RMV-/ NVV-Gebietes aufgrund eines Auslandsstudiums von mehr als drei vollen Monaten innerhalb des Semesters der Hochschule Fulda für das die Erstattung beantragt wird (Achte darauf, dass dein Studienausweis unbedingt auf das zu erstattende Semester ohne RMV/NVV-Fahrberechtigung vor Abreise ins Ausland validiert wird!!!)
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Praktikum
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Nachweislicher Aufenthalt außerhalb des RMV-/ NVV-Gebietes aufgrund eines Praktikums von mehr als drei vollen Monaten innerhalb des Semsters der Erstattung
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Urlaubssemester
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Urlaubssemester unter Beibehaltung der Immatrikulation
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Doppelstudium
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Doppelimmatrikulation an zwei Hochschulen mit RMV- bzw. NVV-Semesterticket. Der Antrag ist bei der Hochschule zu stellen, von der das günstigere Semesterticket erworben wird
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Anmeldung zur Abschlussprüfung erfüllt
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Keine Präsenzverpflichtung am Hochschulstandort, weil alle Voraussetzungen für die Anmeldung zur Abschlussprüfung erfüllt sind (Anmerkung: Wohnort muss außerhalb des RMV-/ NVV-Gebietes liegen)
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Promotion
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Externe Promotion außerhalb des RMV-/ NVV-Gebietet (Anmerkung: Wohnort muss außerhalb des RMV-/ NVV-Gebietes liegen)
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Schwerbehinderung
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Schwerbehinderung mit Anspruch auf kostenlose Beförderung im ÖPNV nach SGB IX
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Landes-Ticket Hessen
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Nachweislicher Besitz eines Landes-Ticket Hessen mit Gültigkeit von wenigstens drei Monaten im Erstattungszeitraum
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Familienarbeit
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Ich bin für mindestens ein Kind sorgeberechtigt und mache glaubhaft, zur Vereinbarkeit meines Studiums und der Kinderbetreuung auf ein Verkehrsmittel angewiesen zu sein, das nicht vom Semesterticket abgedeckt wird.
Fristen
Weil es hierzu am häufigsten Nachfragen gibt: Die Fristen für die Antragstellung.
| Antragseingang im aktuellen Semester Wintersemester 2026/27 |
01.10.2026 |
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| Endgültige Frist für Eingang weiterer Unterlagen im Wintersemester 2026/27 |
01.11.2026 |
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Die für die Rückerstattung gültige Satzung kannst du hier herunterladen.